Alle jugendlichen Mitglieder der Schachvereinigung CAISSA e.V. Kassel, im folgenden stets Vereinigung genannt, sowie alle
regelmäßig und unmittelbar in der Jugendabteilung tätigen Mitarbeiter/innen bilden die Jugendabteilung der Vereinigung. Als Jugendlicher gilt, wer bis zum 31.August des laufenden Geschäftsjahres
das 20. Lebensjahr nicht vollendet hat.
Zweck
Die Jugendabteilung der Vereinigung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts
„Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung und zwar insbesondere durch die Pflege und Förderung des Schachspiels, als eines sportlichen Fachzweiges, der besonders geeignet ist, der
geistigen und charakterlichen Erziehung zu dienen; deshalb ist die Vereinigung eine kulturelle.
Die Jugendabteilung der Vereinigung ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel der Vereinigung dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Vereinigung.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken der Jugendabteilung der Vereinigung fremd sind, oder durch
unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Diesen Bestrebungen dienen die auf dem Boden des Amateurgedankens veranstalteten Wettkämpfe, Turniere sowie der
Förderung des Jugendschachs.
Verwaltungsträger
Jugendversammlung
Die Jugendversammlung ist das oberste Organ der Jugendabteilung. Sie tritt mindestens einmal im Jahr zusammen und wählt
den Jugendabteilungsausschuss. Dieser besteht aus :
der oder dem Jugendwart/in ( wird von der Mitgliederversammlung gewählt )
der oder dem Jugendsprecher/in mit einem Mindestalter von 16 Jahren und einem Maximalalter von 20 Jahren.
weiteren Mitarbeiter/innen.
Die Jugendabteilung wählt den/die Jugendsprecherin und weitere Mitarbeiter/innen
für die Dauer von zwei Jahren.
In der Jugendabteilung kann im Gegensatz zur Mitgliederversammlung jeder Jugendliche stimmen. Die im Jugendbereich tätigen
Mitarbeiter/innen sind stimmberechtigte Mitglieder der Jugendversammlung.
Eine Wiederwahl ist zulässig.
Die ordentliche Jugendversammlung findet jährlich jeweils vor der Jahreshauptversammlung der Vereinigung
statt.
Jugendausschuss
Der oder die Vereinsjugendwart/in leitet die Jugendausschusssitzungen, bei denen die Jugendarbeit geplant und
koordiniert wird. Ebenso legt dieser einen jährlichen Entwurf zur Kostenplanung vor.
Der oder die Vereinsjugendwart/in ist stimmberechtigtes Mitglied im Vereinsvorstand und vertritt in Zusammenarbeit mit
dem/r Jugendsprecher/in die Belange der Jugendlichen.
Jugendkasse
Die Vereinsjugend ist verantwortlicher Empfänger der Zuschüsse für jugendpflegerische Maßnahmen. Die Vereinigung stellt im Rahmen ihrer Möglichkeiten
Mittel für die Vereinsjugend der Jugendkasse zur Verfügung.
Die Jugendkasse wird vom Vereinskassenwart verwaltet nach den Anweisungen des Jugendausschusses. Die Buchführung erfolgt
getrennt von der ( allgemeinen ) Kasse der Vereinigung.
Die Jugendkasse wird mindestens einmal jährlich von den Kassenprüfern der Vereinigung geprüft.
Ergänzung zur Jugendordnung
Der Vorstand der Vereinsjugend kann zur Regelung des Geschäftsverkehrs besondere Ordnungen beschließen, wie z. B.
Turnierordnung. Solche Ordnungen bedürfen der Bestätigung der Jugendversammlung.
Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Sonstige Bestimmungen
Sofern in der Jugendordnung keine besonderen Regelungen enthalten sind, gelten jeweils die Bestimmungen der Satzung der
Schachvereinigung CAISSA e. V. Kassel.
Gültigkeit, Änderung der Jugendordnung
Die Jugendordnung und Änderungen der Jugendordnung müssen von der Jugendversammlung mit einer Mehrheit
von zwei Dritteln der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlossen und von der Mitgliederversammlung der Vereinigung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden stimmberechtigten
Mitgliedern bestätigt werden.
Inkrafttreten der Jugendordnung
Die Jugendordnung tritt mit dem Tage in Kraft, an dem sie durch die Mitgliederversammlung bestätigt wurde.
Kassel, den 23.Januar 2015
Spiellokal Bürgerhaus Harleshausen, Rolf-Lucas-Str. 22 34128 Kassel - barierrefreier Zugang und Parkplätze vor dem Haus -
Anfahrt mit dem Auto
von der Harleshäuser Str. (Höhe „Shell“–Tankstelle) in die John–F.- Kennedy–Str. abbiegen, nach ca. 250 m rechts abbiegen in die Rolf–Lucas Str. oder von der
Wolfhager Str. bis Harold-platz fahren, in die Haroldstr. abbiegen, am Ende nach rechts auf der John–F.–Kennedy–Str. ca. 100 m weiterfahren bis links in die Rolf–Lucas–Str.
mit öffentlichen Verkehrsmittel (Bus)
Haltestellen in der Harleshäuser Str. : Todenhäuser Str. Ahnatalstr.
Haltestelle in der Wolfhager Str. : Haroldplatz.
Von den Haltestellen sind es noch ca. 5-10 Min. Fußweg bis zu unserem Spiellokal.